Aufruf für Anträge zur Projektförderung 2022

Die Partnerschaft für Demokratie der Stadt Dessau-Roßlau ruft im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ auch für das Förderjahr 2022 dazu auf, Anträge für eine Projektförderung aus dem Aktions- und Intitiativfonds einzureichen.

Anträge für die erste Antragsrunde können ab 25. November 2021 eingereicht werden.

Die Förderung kann dabei nur vorbehaltlich einer entsprechenden Zuwendung durch das Bundesprogramm an die Stadt Dessau-Roßlau erfolgen. Zudem entscheidet der zuständige Begleitausschuss frühestens im Januar 2022 über die Förderfähigkeit der eingereichten Projekte.

Die engagierten Vereine, Initiativen und Bildungsträger der Doppelstadt an Elbe und Mulde können ihre kreativen und innovativen Ideen ab sofort an die Externe Fach- und Koordinierungsstelle senden.

Geeignete Anträge, die Ihre Projektschwerpunkte in den Handlungsfeldern

– soziales Miteinander/Inklusion,
– Sport,
– Gedenk- und Erinnerungskultur,
– die Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit

haben, werden bevorzugt berücksichtigt.

Weitere Antragsrunden- und fristen im Förderjahr 2022

  • Projektstart April/Mai 2022: Antragsfrist 5.3.2022
  • Projektstart Juli/August 2022: Antragsfrist 5.3.2022
  • Projektstart Oktober/November 2022: Antragsfrist 5.3.2022
  • Projektstart April/Mai 2022: Antragsfrist 5.3.2022

Anträge für Projekte mit einem Finanzierungsbedarf bis 500,- € können jederzeit auch unabhängig von Antragsrunden gestellt werden.

Welche Vorhaben gefördert werden können


1. Projekte und Maßnahmen zur Demokratieförderung im Sport

Förderfähig sind alle Initiativen im Sport, die die gesellschaftlichen Teilhabe, Partizipation, Begegnung, Integration und Inklusion voranbringen. Eine Fördervoraussetzung ist die proaktive Einbindung der jeweiligen Primär- und Sekundärzielgruppen in allen Projektphasen.

Nicht förderfähig sind ausschließlich sportlich angelegte Wettkämpfe/Höhepunkte ohne Bezug zum Förderprogramm.

2. Projekte und Maßnahmen zur politischen und historischen Bildung

Förderfähig sind alle Präventions- und Interventionsmaßnahmen in den Bereichen Rechtsextremismus, historischer Nationalsozialismus sowie Maßnahmen zur Demokratieförderung in Vereinen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft sowie intergeneratives und soziales Lernen.

Die Projekte sollten sich dabei am so genannten Erfahrungslernen mit lebensweltlichen Bezügen der Zielgruppen orientieren.

3. Projekte und Maßnahmen für die Stärkung des sozialen Miteinanders

Förderfähig sind alle Maßnahmen in den Bereichen Bürgerbeteiligung, Wohlfahrt, Inklusion, Gender, Kultur und Ehrenamt die zur stärkeren Ausprägung des demokratischen Gemeinwesens beitragen (bspw. Förderung von zivilgesellschaftlichen Bündnissen, Netzwerken und Stadtteilinitiativen; Förderung von Austausch, Vernetzung und Fort- und Weiterbildung in ehrenamtlichen Initiativen; Veranstaltungen, Diskussionsrunden etc.).

Projekte die sich nicht an den ausgewiesenen Handlungsfeldern und Leitzielen der Partnerschaft für Demokratie orientieren, sind in diesem Bereich nicht förderfähig (bspw. Stadtteilfeste, Höhepunkte und Festivitäten ohne inhaltlichen Bezug zum Förderprogramm).

Was muss für eine Förderung beachtet werden?

Im Rahmen des Aktions- und Initiativfonds können pro Antrag max. 5.000 € beantragt werden. Die Anträge müssen sich dabei an den Zielen der Partnerschaft für Demokratie orientieren und die lokalen Bedarfslagen berücksichtigen.

Komplimentärfinanzierungen (Verwendung von Dritt- und/oder Eigenmittel) sind möglich, soweit sie nicht aus anderen Bundesprogrammen stammen (bspw. Landesmittel; EU-Mittel; Spenden; Einnahmen; Stiftungen etc.). Das Antragsformular ist über die externe Fach- und Koordinierungsstelle erhältlich und steht zudem auf www.partnerschaft-fuer- demokratie.de zum Herunterladen zur Verfügung.

Zur Förderfähigkeit der Anträge gibt der zuständige Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie eine Empfehlung ab. Der Projektträger hat das eingereichte Konzept ggf. in einer Sitzung des Ausschusses vorzustellen.

Antragsberatung

Die externe Fach- und Koordinierungsstelle bietet Unterstützung und Beratung bei der Konzeptentwicklung an, um die Anforderungen an das Projekt im Detail zu erläutern. Wenn Sie an einer Antragsberatung interessiert sind, wenden Sie sich bitte an den Mitarbeiter der externen Koordinierungsstelle und vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin.

Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie hier.

Wir freuen uns auf Ihre Ideen!

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Prof. Dr. Dr. Christian Tapp

Ordinarius für Philosophisch-Theologische Grenzfragen an der Ruhr-Universität Bochum.

Zuvor leitete er dort die Emmy-Noether-Gruppe „Infinitas Dei“. Von 2015 bis 2019 hatte er eine Stiftungsprofessur am Institut für Christliche Philosophie der Universität Innsbruck inne.

Er ist Mitglied im Senats- und Bewilligungsausschuss für die Graduiertenkollegs der DFG.

Forschungsinteressen von Christian Tapp sind die gegenwärtige Religionsphilosophie, die mittelalterliche Philosophiegeschichte, sowie Logik und Wissenschaftstheorie.

Seit 2012 ist er Mitglied des Beirats der ArGe, von 2012-2016 war er deren stellvertretender Vorsitzender.

Link zur Professur