Im Rahmen des Bundesprogramms DEMOKRATIE LEBEN! rufen wir für das Förderjahr 2023 ab sofort dazu auf, Anträge für unseren Aktions- und Initiativfonds einzureichen.
Der Einsatz für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit ist sehr wichtig für ein gutes gesellschaftliches Zusammenleben. Deshalb unterstützen wir Ihre Idee in Dessau-Roßlau auf vielfältige Weise.
Neben der finanziellen Unterstützung für Ihr Vorhaben vermitteln wir gern Kooperationen, helfen dabei Ihr Projekt bekannter zu machen und unterstützen Sie in allen Phasen Ihrer Maßnahme.
Engagierte Vereine, Initiativen und Bildungsträger der Doppelstadt an Elbe und Mulde können ihre kreativen und innovativen Ideen ab sofort an uns senden.
Insbesondere sind Projekte gefragt, die sich in folgenden Bereichen engagieren:
- 1. Projekte zur Demokratieförderung im Sport
Förderfähig sind hier alle Initiativen im Sport, die die gesellschaftliche Teilhabe, Partizipation, Begegnung, Integration und Inklusion voranbringen. Eine Fördervoraussetzung ist die proaktive Einbindung der Zielgruppen in allen Projektphasen. Nicht förderfähig sind ausschließlich sportlich angelegte Wettkämpfe/Höhepunkte ohne Bezug zum Förderprogramm.
- 2. Maßnahmen zur politischen und historischen Bildung
Hier wird auf Präventions- und Interventionsmaßnahmen in den Bereichen Rechtsextremismus, historischer Nationalsozialismus, Demokratieförderung in Vereinen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft sowie intergeneratives und soziales Lernen abgestellt. Die Projekte orientieren sich dabei am so genannten Erfahrungslernen mit lebensweltlichen Bezügen zu und mit den Zielgruppen.
- 3. Stärkung des sozialen Miteinanders
Maßnahmen in den Feldern Bürgerbeteiligung, Wohlfahrt, Inklusion, Gender, Kultur und Ehrenamt sind willkommen, die zur stärkeren Ausprägung des demokratischen Gemeinwesens beitragen. Das kann die Förderung von zivilgesellschaftlichen Bündnissen, Netzwerken und Stadtteilinitiativen ebenso beinhalten, wie den Austausch, die Vernetzung und die Fort- und Weiterbildung in ehrenamtlichen Initiativen, zum Beispiel mittels Veranstaltungen oder Diskussionsrunden. Projekte die nicht die ausgewiesenen Handlungsfeldern und Leitzielen der PARTNERSCHAFT FÜR DEMOKRATIE berühren, sind in diesem Bereich nicht förderfähig (bspw. Stadtteilfeste, Höhepunkte und Festivitäten ohne inhaltlichen Bezug zum Förderprogramm).
Im Rahmen des Aktions- und Initiativfonds können pro Antrag in der Regel 5.000 € beantragt werden. Bei strategischen Projekten, die von besonderem Interesse sind und mit vielen Kooperationspartner:innen umgesetzt werden, können bis max. 12.000 € beantragt werden.
Über die Förderfähigkeit der Anträge entscheidet ein mehrheitlich mit zivilgesellschaftlichen Akteur:innen besetzter Begleitausschuss.
Auf Wunsch bieten wir eine Antrags- und Konzeptberatung an.
Alle Antragsunterlagen finden Sie unter www.partnerschaft-fuer-demokratie.de/engagementfoerderung im Bereich „Engagementförderung“.
Antragsfristen Projektjahr 2023
Anträge zur Förderung können in vier Antragsrunden gestellt werden. Die Entscheidung über Förderungen in der ersten Antragsrunde wird frühestens im Januar 2023 getroffen.
Projektstart Januar bis März 2023: Antragstellung ab sofort
ProjektstartApril/Mai 2023: Antragsfrist 5. März 2023
ProjektstartJuli/August 2023: Antragsfrist 5. Juni 2023
Projektstart Oktober/November 2023: Antragsfrist 5. September 2023
Der komplette Projektaufruf steht hier zum Abruf bereit:
Wir wünschen Ihnen viel Kreativität bei der konzeptionellen Ausgestaltung Ihrer Ideen und sind wie immer auf innovative Projekte gespannt.